Gestern fällte der Bundesfinanzhof in München eine Entscheidung, die für Berufspendler, die mit dem Auto unterwegs sind, bares Geld wert ist. Demnach dürfen Pendler jetzt Umwege bei der Einkommensteuererkärung absetzen, wenn die längere Strecke"verkehrsgünstiger" ist. Als "offensichtlich verkehrsgünstiger" gilt eine Strecke dann, "wenn ihre Vorteilhaftigkeit so auf der Hand liegt, dass sich auch ein unvoreingenommener, verständiger Verkehrsteilnehmer unter den gegebenen Verkehrsverhältnissen für die Benutzung der Strecke entschieden hätte". (Aktenzeichen: VI R 19/11 und VI R 46/10)
Das Finanzamt muss diesen Umweg bei den Fahrtkosten akzeptieren, selbst wenn er nur eine kleine Zeitersparnis ermöglicht. Den Autofahreren kann das Urteil des Bundesfinanzhofes einige hundert Euro...,
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